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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Rümpelix & Sauberfix e.K., Inhaber Ishak Kücüktekin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

(2) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Entrümpelungen
  • Haushaltsauflösungen
  • Betriebsauflösungen
  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
  • Wohnungsauflösungen
  • Räumungs- und Entsorgungsarbeiten

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Anfragen können telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular oder über die Website erfolgen.

(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

(4) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss können gesondert berechnet werden.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist das jeweilige Angebot.

(2) Schätzungen von Mengen, Volumen oder Arbeitsaufwand beruhen auf den bei Angebotsabgabe erkennbaren Umständen.

(3) Werden während der Durchführung zusätzliche Gegenstände, Räume oder Leistungen festgestellt, die nicht Gegenstand des Angebots waren, können diese gesondert berechnet werden.

§ 4 Durchführung der Leistungen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen.

(2) Leistungsfristen und Termine verschieben sich angemessen bei höherer Gewalt, Krankheit, Unwetter, Streik, Verkehrsstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Terminverschiebungen sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(4) Der Auftragnehmer kann Leistungen unterbrechen oder einstellen, wenn Sicherheitsrisiken bestehen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche Strom-, Wasser-, Gas- und sonstigen Versorgungsleitungen vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäß getrennt und stillgelegt wurden.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die fachgerechte Trennung oder Stilllegung zu überprüfen.

(3) Entstehen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufgrund nicht ordnungsgemäß getrennter oder stillgelegter Leitungen, haftet hierfür der Auftraggeber, soweit den Auftragnehmer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft.

(4) Zusätzlicher Aufwand aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten wird gesondert berechnet.

(5) Der Auftraggeber versichert, zur Verfügung über sämtliche zu entsorgenden Gegenstände berechtigt zu sein.

§ 6 Eigentumsaufgabe und Entsorgung

(1) Mit Übergabe der vom Auftrag umfassten Gegenstände zur Entsorgung gibt der Auftraggeber Besitz und Eigentum an diesen Gegenständen auf, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, über die Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verfügen, sie zu verwerten, weiterzugeben oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

(3) Eine Rückgabe bereits abgefahrener Gegenstände ist ausgeschlossen.

§ 7 Gefahrstoffe und ausgeschlossene Gegenstände

(1) Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere:

  • Asbest
  • Gefahrstoffe
  • Chemikalien
  • Altöl
  • Farben und Lacke
  • Lösungsmittel
  • Munition
  • Waffen
  • Sprengstoffe
  • explosionsgefährliche Stoffe
  • sonstige gefährliche Abfälle

(2) Werden solche Stoffe festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort zu unterbrechen oder abzubrechen.

(3) Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf das Vorhandensein solcher Stoffe zurückzuführen sind.

§ 8 Besichtigungstermine

(1) Vereinbarte Besichtigungstermine sind verbindlich.

(2) Erscheint der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin oder sagt diesen nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, kann eine Anfahrtspauschale von 30,00 EUR bis 50,00 EUR berechnet werden.

§ 9 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

§ 10 Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Leistungsbeginn schriftlich stornieren.

(2) Die Stornierungsgebühr beträgt:

a) 10 % des Auftragswertes bei Stornierung bis 14 Tage vor Leistungsbeginn.

b) 15 % des Auftragswertes bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vorhandene Schäden, versteckte Mängel, Vorschäden oder nicht erkennbare Risiken in den zu räumenden Objekten.

(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften.

(2) Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen auf der Website des Auftragnehmers.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

(2) Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Aachen.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

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